Wenn Sie eine Immobilie erben, befinden Sie sich zweifelsohne in einer Ausnahmesituation.Wenn Sie eine Immobilie erben, befinden Sie sich zweifelsohne in einer Ausnahmesituation.
Weil es bei Immobilienangelegenheiten immer um viel Geld geht, ist es ratsam, sich nicht von seinen Gefühlen leiten zu lassen, sondern sich professionelle Unterstützung zu holen. Diese Fragen für sich richtig zu beantworten, erfordert eine sachliche und objektive Herangehensweise, damit keine überstürzten Entscheidungen getroffen werden, die Sie später bereuen. Dieser Artikel soll Ihnen als erster Wegweiser dienen, indem er die Antworten auf die obenstehenden Fragen zusammenfasst. Gerne beraten wir Sie darüber hinaus persönlich, wenn Sie weitere Fragen haben oder Sie Hilfe bei der Vermarktung Ihrer geerbten Immobilie benötigen.
Sie möchten das Erbe antreten, wissen aber noch nicht, was Sie mit der Immobilie machen sollen? Im Grunde haben Sie 3 Möglichkeiten: verkaufen, vermieten oder selbst nutzen. Welche Option in Ihrer persönlichen Situation die richtige ist, lässt sich pauschal nicht entscheiden. Wir beraten Sie gerne unverbindlich.
Bei der Entscheidungsfindung sollten Sie neben den eigenen Wünschen und Vorstellungen auch steuerliche Aspekte berücksichtigen. Wichtig ist auch, in welchem Zustand sich die Immobilie befindet und welche Renovierungs- und Sanierungsarbeiten nötig sind. Wollen Sie selbst in die Immobilie einziehen, können Sie hohe Erbschaftssteuern sparen – im Idealfall sogar die komplette Erbschaftssteuer. Sollten Sie die Immobilie jedoch vermieten wollen, fällt die Erbschaftssteuer an. Bedenken Sie außerdem, dass auch Mieteinnahmen steuerpflichtig sind. Zu guter Letzt bleibt Ihnen die Alternative „Hausverkauf“: oft gewinnbringend, aber auch emotional, langwierig, mühselig und nervenaufreibend. Als Makler bieten wir Ihnen gerne unsere professionelle Unterstützung an, beschleunigen den Prozess und nehmen Ihnen alle damit verbundenen Aufgaben ab.
Um zu erfahren, ob die betreffende Immobilie überschuldet ist, bedarf es eines Blickes ins Grundbuch. Beeilen Sie sich besser: Denn Sie haben lediglich 6 Wochen Zeit, um das Erbe gegebenenfalls auszuschlagen. Stichtag ist der Tag, an dem Sie von dem Erbe erfahren haben. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Erbe automatisch als angetreten. Einzige Ausnahme: Sie befinden sich zu diesem Zeitpunkt im Ausland oder der Verstorbene hatte seinen Wohnsitz im Ausland. Dann wird die Frist auf 6 Monate erhöht.
Vermeiden Sie hitzigen Streit unter Erben und langwierige und kostspielige Verfahren. Denn können Sie sich in der Erbengemeinschaft nicht einigen, droht eine Teilungsversteigerung der Immobilie. Die Versteigerung bringt in der Regel viel weniger Geld als ein Verkauf und zieht sich meist über mehrere kräftezehrende Monate. Wir helfen Ihnen zu einer schnellen Einigung unter Erben und zu einem ebenso zügigen Verkauf. Auch sind die Chancen, einen realistischen und gleichzeitig rentablen Preis für Ihre Immobilie zu erzielen, mit einem qualifizierten Makler deutlich höher.